Familienrecht

Die Scheidungsrate in Deutschland liegt bei über 50 Prozent. Durch Trennungen kommt es häufig zu Konflikten und Problemen, besonders in folgenden Bereichen:

  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • elterlicher Sorge
  • Umgangsrecht/Besuchsrecht der Eltern und Großeltern
  • Scheidung
  • Eheverträge/Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung, Ausgleich von Zuwendungen vor und in der Ehe
  • Lebenspartnerschaft
  • Elternunterhalt i.S.d. § 1601 BGB
  • Gewaltschutzverfahren
  • Eheverträge/Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Einholung eines anwaltlichen Rates ist dringend erforderlich, wenn sich Probleme in der Beziehung abzeichnen. Kommen Sie deshalb rechtzeitig zu uns, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen. So lässt sich oft schon im Vorfeld ein „Rosenkrieg“ vermeiden. Um einen „Rosenkrieg“ bereits für die Zukunft auszuschließen beraten wir Sie auch gerne in Hinblick auf Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Zum Familienrecht gehört jedoch nicht nur das Verhältnis der Ehepartner zueinander, sondern auch das Verhältnis der volljährigen Kinder zu den Eltern. Dies betrifft insbesondere auch den sog. Elternunterhalt. Oft bekommen Kinder ein Schreiben vom Sozialamt mit der Aufforderung das eigene Einkommen und Vermögen offenzulegen und Unterhalt für die Eltern zu zahlen, da sich diese im Altenheim/Pflegeheim befinden und die finanziellen Mittel der Eltern für die Pflege/Unterkunft nicht ausreichend sind. Auch hier stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Hierbei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen, der Qualifikation zum Fachanwalt für Familienrecht und den Fortbildungen, die wir regelmäßig absolvieren

Auch gibt es Überschneidungen mit dem Strafrecht. Sollten Sie Opfer einer Gewalttat geworden sein bestehen hier Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetzt bis hin zur Wohnungszuweisung. Diese Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz werden vor dem Familiengericht geführt. Herr RA Krasser ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch für Familienrecht und kennt sich daher umfassend mit beiden Materien aus.

Haben Sie keine Angst vor den Kosten. Es gibt Möglichkeiten wie Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Rechtschutz! Wir informieren Sie umfassend.